Stand: 01.10.2003

1. Abschluss des Reisevertrages

a) Der Reisevertrag wird schriftlich mit sämtlichen Abreden/Nebenabreden/Sonderwünschen abgeschlossen. Vor seiner schriftlichen Buchung erhält unser Reisegast unsere Buchungsbestätigung mit diesen Allgemeinen Reisebedingungen. Daraufhin bestätigt unser Reisegast die Buchung mit dem Formular „Reisebuchung“ unter Anerkennung dieser Bedingungen. Der Reisegast reicht die
unterschriebene Reisebuchung innerhalb 7 Tagen nach Zugang unserer Buchungsbestätigung zurück. Reicht der Reisegast die Reisebuchung auch nach Aufforderung nicht zurück, nehmen wir von der Reservierung Abstand. Schadensersatzansprüche wegen Nichteinhaltung der Reservierungsabrede bleiben hiervon unberührt. Weicht die Buchung des Reisegastes von unserer Bestätigung 
ab, so liegt insoweit ein neuer Vertragsantrag vor, den wir entweder innerhalb 10 Tage bestätigen oder ablehnen.
 

2. Zahlung

Nach Abschluss des Reisevertrages ist eine Anzahlung in Höhe von 10 % des Gesamtreisepreises,
höchstens jedoch 250,-- €, zu leisten. Der Restbetrag ist 3 Wochen vor Reisebeginn zu zahlen. Der Reisegast erhält in der Regel 3 Wochen vor Reisebeginn die vollständigen Reiseunterlagen. Buchungen innerhalb von 3 Wochen vor Reisebeginn verpflichten den Reisegast zur sofortigen Zahlung des gesamten Reisepreises gegen Aushändigung der vollständigen Reiseunterlagen. Der Reisepreis-Sicherungsschein im Sinne des § 651 k BGB wird zusammen mit unserer Buchungsbestätigung ausgehändigt. Ein Sicherungsschein wir nicht ausgehändigt, wenn die Reise nicht länger als 24 Stunden dauert, keine Übernachtung einschließt und der Reisepreis 75,-- € pro Reisegast nicht übersteigt.
 

3. Unsere Leistungen

Unsere vertraglichen Leistungen richten sich nach der verbindlichen Leistungsbeschreibung (Reiseprogramm) sowie den Reiseunterlagen, ggf. auch nach vereinbarten Nebenabreden und/oder Sonderwünschen.
 

4. Preisänderungen

a) Wir können 4 Monate nach Vertragsschluss Preiserhöhungen bis zu 5 % des Gesamtreisepreises verlangen, wenn sich nach Vertragsschluss nachweisbar und unvorhergesehen die Preise der Leistungsträger erhöht haben oder für die betreffende Reise geltende Wechselkursänderungen eingetreten sind.
b) Eine Preiserhöhung kann nur bis zum 21. Tag vor dem vereinbarten Abreisetermin verlangt werden. Eine zulässige Preisänderung einer wesentlichen Reiseleistung erklären wir dem Reisegast unverzüglich nach Kenntnis von dem Preiserhöhungsgrund.
c) Bei Preiserhöhungen nach Vertragsschluss um mehr als 5 % des Gesamtreisepreises kann der Reisegast kostenlos zurücktreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise verlangen, wenn wir eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisegast aus unserem Programm anbieten können.
d) Die Rechte nach Ziffer 4 c) hat der Reisegast unverzüglich nach unserer Erklärung uns gegenüber geltend zu machen.
 

5. Leistungsänderungen

Änderungen und Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Umfang, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und von uns nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen und Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Eine zulässige Änderung einer wesentlichen Reiseleistung erklären wir dem Reisegast unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund. Im Fall der erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung kann der Reisegast vom Vertrag zurücktreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise verlangen, wenn wir eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisegast aus unserem Programm anbieten können. Ziffer 4 c) gilt entsprechend.
 

6. Rücktritt des Reisegastes

a) Nach dem jederzeit möglichen Rücktritt ist der Reisegast verpflichtet, pauschal folgende Entschädigungen (s. Ausnahme unter b)) zu zahlen: Erfolgt der Rücktritt bis 4 Wochen vor Reisebeginn 5 % des Gesamtreisepreises, bei Rücktritt bis 3 Wochen vor Reisebeginn 15 % des Gesamtreisepreises, bei Rücktritt bis zu 2 Wochen vor Reisebeginn 35 % des Gesamtreisepreises, bei Rücktritt bis 1 Woche vor Reisebeginn und danach fallen 50 % des Gesamtreisepreises als Stornokosten an. Bestellte Eintrittskarten können nicht zurückgenommen werden, sie müssen voll bezahlt werden. 
b) Die pauschale Entschädigungsregelung gilt nicht für Sommerreisen ins Berchtesgadener Land. Hier wird grundsätzlich nach tatsächlich entstehenden Kosten (Busleerplatz, Zimmervermieter) abgerechnet. 
c) Maßgeblich für den Lauf der Fristen ist Zugang der Rücktrittserklärung bei uns. Dem Reisegast wird der schriftliche Rücktritt empfohlen. Bereits ausgehändigte Unterlagen sind zurückzugeben. 
 

7. Änderungen auf Verlangen des Reisegastes

Verlangt der Reisegast nach Vertragsschluss Änderungen oder Umbuchungen, können wir ein Bearbeitungsentgelt (maximal 15,-- €) verlangen, soweit wir nicht eine höhere Entschädigung nachweisen. Die Höhe richtet sich nach dem Reisepreis unter Abzug des Wertes der von uns ersparten Aufwendungen, berücksichtigt wird auch, was wir durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erwerben können.
 

8. Ersatzreisende

Der Reisegast kann sich bis zum Reisebeginn durch einen Dritten ersetzen lassen, sofern dieser den besonderen Reiseerfordernissen genügt und seiner Teilnahme nicht gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Der Reisegast und der Dritte haften uns gegenüber als Gesamtschuldner für den Reisepreis und für die durch die Teilnahme des Dritten entstehenden Mehrkosten. Wir weisen solche Mehrkosten dem Reisegast und dem Dritten nach.
 

9. Reiseabbruch

Wird die Reise infolge eines Umstandes abgebrochen, der in der Sphäre des Reisegastes liegt (z. B. Krankheit), so sind wir verpflichtet, bei den Leistungsträgern die Erstattung ersparter Aufwendungen zu erreichen. Dies gilt nicht, wenn völlig unerhebliche Leistungen betroffen sind oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.
 

10. Störung durch den Reisegast

Wir können den Reisevertrag fristlos kündigen, wenn der Reisegast trotz Abmahnung
erheblich weiter stört, so dass seine weitere Teilnahme für uns oder die anderen Reisegäste unzumutbar ist. Dies gilt auch, wenn der Reisegast sich nicht an sachlich begründete Hinweise hält. Uns steht in diesem Falle der Reisepreis weiter zu, soweit sich nicht ersparte Aufwendungen und Vorteile aus einer anderweitigen Verwertung der Reiseleis-tung(en) ergeben. Schadensersatzansprüche im übrigen bleiben unberührt.
 

11. Mindestteilnehmerzahl

Für alle von uns angebotenen Busreisen gilt eine Mindestteilnehmerzahl von 40 zahlenden Personen. Für Zugreisen oder andere Veranstaltungen gelten die im jeweiligen Angebot genannten Mindestteilnehmerzahlen. Wir können erklären, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird und die Reise nicht durchgeführt wird. Wir lassen dem Reisegast diese Erklärung unverzüglich nach Kenntnis der nichterreichten Teilnehmerzahl spätestens bis 3 Wochen vor Reisebeginn zugehen. Der Reisegast kann die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise verlangen, wenn wir eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisegast aus unserem Programm anbieten können. Der Reisegast hat dieses Recht uns gegenüber unverzüglich nach Zugang unserer Erklärung geltend zu machen. Macht der Reisegast nicht von diesem Recht Gebrauch, ist der vom Reisegast gezahlte Betrag unverzüglich zurückzuerstatten.
 

12. Kündigung infolge höherer Gewalt

Erschwerung, Gefährdung oder Beeinträchtigung erheblicher Art durch nicht vorhersehbare Umstände, wie Krieg, innere Unruhe, Epidemien, Naturkatastrophen, Zerstörung von Unterkünften, hoheitliche Anordnungen (Grenzschließung), Havarien oder gleichgewichtige Fälle, berechtigen beide Teile allein nach Maßgabe dieser Vorschriften zur  Kündigung. Im Falle der Kündigung können wir für erbrachte oder noch zu erbringende Reiseleistungen eine nach § 471 BGB zu bemessende Entschädigung verlangen. Wir sind im Kündigungsfall verpflichtet, die zur Durchführung der Vertragsaufhebung erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen. Etwaige Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im übrigen hat der Reisegast die Mehrkosten zu tragen.
 

13. Gewährleistung und Abhilfe

a) Sind die Reiseleistungen nicht vertragsgemäß, so kann der Reisegast Abhilfe verlangen, sofern diese nicht einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Die Abhilfe besteht in der Beseitigung des Reisemangels bzw. einer gleichwertigen Ersatzleistung.
b) Der Reisegast kann eine Herabsetzung des Reisepreises verlangen, wenn er den oder die Reisemängel bei dem Reiseleiter oder, falls ein Reiseleiter nicht erreichbar ist, bei uns direkt anzeigen, soweit nicht erhebliche Schwierigkeiten die Mängelanzeige gegenüber uns unzumutbar machen. Unterlässt der Reisegast schuldhaft die Mängelanzeige, so stehen ihm keine Ansprüche auf Herabsetzung des Reisepreises zu.
c) Ist die Reise mangelhaft und leisten wir nicht innerhalb der von dem Reisegast bestimmten angemessenen Frist Abhilfe, kann der Reisegast auch selbst Abhilfe schaffen und Ersatz der erforderlichen Aufwendungen verlangen. Einer Fristsetzung bedarf es nicht, wenn wir die Abhilfe verweigern oder ein besonderes Interesse des Reisegastes die sofortige Selbsthilfe rechtfertigt.
d) Wird die Reise durch einen Mangel erheblich beeinträchtigt, kann der Reisegast eine angemessene Frist zur Abhilfe setzen. Verstreicht die Frist nutzlos, kann der Reisegast den Reisevertrag kündigen. Die Fristsetzung ist entbehrlich, wenn die Abhilfe unmöglich ist, verweigert wird oder die sofortige Kündigung durch ein besonderes Interesse des Reisegastes gerechtfertigt ist. Das gilt entsprechend, wenn dem Reisegast die Reise infolge eines Mangels aus wichtigem und uns erkennbaren Grund nicht zumutbar ist.
e) Bei berechtigter Kündigung können wir für erbrachte oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringende Reiseleistungen eine Entschädigung verlangen. Für deren Berechnung sind der Wert der erbrachten Reiseleistungen sowie der Gesamtreisepreis und der Wert der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen maßgeblich (vgl. § 471 BGB). Das gilt nicht, sofern die erbrachten oder zu erbringenden Reiseleistungen für den Reisegast kein Interesse haben. Wir haben die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, die infolge der Vertragsaufhebung notwendig sind. 
f) Der Reisegast kann unbeschadet der Minderung oder der Kündigung Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn, der Mangel beruht auf einem Umstand, den wir nicht zu vertreten haben.
 

14. Mitwirkungspflicht des Reisegastes

Der Reisende ist verpflichtet, die ihm zumutbaren Schritte zu unternehmen, um eventuelle Schäden gering zu halten Die Ziffern 10 und 13 sind zu beachten.
 

15. Haftungsbeschränkungen

a) Unsere Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, sind auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Reisegastes weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder wenn wir für einen dem Reisegast entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich sind.
b) Gelten für eine von einem Leistungsträger zu erbringende Reiseleistung internationale Übereinkommen oder auf diesen beruhende gesetzliche Bestimmungen, nach denen ein Anspruch auf Schadensersatz nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann, so können wir uns gegenüber dem Reisegast auf diese Übereinkommen und die darauf beruhenden gesetzlichen Bestimmun-gen berufen.
 

16. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung

a) Ansprüche wegen mangelhafter Reiseleistungen, nachträglicher Unmöglichkeit und wegen Verletzung von Nebenpflichten hat der Reisegast innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise uns gegenüber geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist können Ansprüche nur geltend gemacht werden, wenn der Reisegast eine genannte Frist ohne eigenes Verschulden nicht einhalten konnte.
b) Ansprüche des Reisegastes wegen mangelhafter Reiseleistungen, nachträglicher Unmöglichkeit und der Verletzung von Nebenpflichten verjähren in sechs Monaten nach dem vertraglich vorgesehenen Reiseende. Macht der Reisegast nach vertraglich vorgesehenem Reiseende Ansprüche innerhalb eines Monats geltend, ist die Verjährung solange gehemmt, bis wir die Ansprüche schriftlich zurückweisen.
 

17. Pass-, Visa- und gesundheitspolizeiliche Formalitäten

a) Wir weisen auf Pass-, Visumerfordernisse und gesundheitspolizeiliche Formalitäten in dem von uns herausgegebenen Programm oder durch Unterrichtung vor der Buchung einschließlich zwischenzeitlicher Änderungen insbesondere vor Vertragsabschluss und vor Reisebeginn hin, die für das jeweilige Reiseland für deutsche Staatsbürger ohne Besonderheiten, wie Doppelstaatsbürgerschaft usw., gelten. 
b) Bei pflichtgemäßer Erfüllung der Informationspflicht durch uns hat der Reisegast die Voraussetzungen für die Reise zu schaffen, sofern wir uns nicht ausdrücklich zur Beschaffung der Visa oder Bescheinigungen usw. verpflichtet haben.
c) Entstehen z. B. infolge fehlender persönlicher Voraussetzungen für die Reise Schwierigkeiten, die auf das Verhalten des Reisegastes zurückzuführen sind, kann der Reisegast nicht kostenfrei zurücktreten oder einzelne Reiseleistungen folgenlos in Anspruch nehmen. Insofern gelten Ziffer 6 und Ziffer 9 entsprechend.
 

18. Gerichtsstand

Der Reisegast kann uns an unserem Sitz verklagen.
Für Klagen unsererseits gegen den Reisegast ist der Wohnsitz des Reisegastes maßgeblich, es sei denn, dass die Klage sich gegen Vollkaufleute oder Personen richtet, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung
nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist unser Sitz maßgeblich.
 

19. Unwirksamkeit von einzelnen Bestimmungen

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen begründet grundsätzlich nicht die Unwirksamkeit des Reisevertrages im übrigen.
 

IMPRESSUM:
Sankt-Jakobus-Reisen e. V., Horst-Dieter Schneider, Pestalozzidorf 18 a, 46539 Dinslaken.
 


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