Stand: 01.10.2003
1. Abschluss des
Reisevertrages
a) Der Reisevertrag
wird schriftlich mit sämtlichen Abreden/Nebenabreden/Sonderwünschen
abgeschlossen. Vor seiner schriftlichen Buchung erhält unser Reisegast
unsere Buchungsbestätigung mit diesen Allgemeinen Reisebedingungen.
Daraufhin bestätigt unser Reisegast die Buchung mit dem Formular „Reisebuchung“
unter Anerkennung dieser Bedingungen. Der Reisegast reicht die
unterschriebene
Reisebuchung innerhalb 7 Tagen nach Zugang unserer Buchungsbestätigung
zurück. Reicht der Reisegast die Reisebuchung auch nach Aufforderung
nicht zurück, nehmen wir von der Reservierung Abstand. Schadensersatzansprüche
wegen Nichteinhaltung der Reservierungsabrede bleiben hiervon unberührt.
Weicht die Buchung des Reisegastes von unserer Bestätigung
ab, so liegt insoweit
ein neuer Vertragsantrag vor, den wir entweder innerhalb 10 Tage bestätigen
oder ablehnen.
2. Zahlung
Nach Abschluss des
Reisevertrages ist eine Anzahlung in Höhe von 10 % des Gesamtreisepreises,
höchstens jedoch
250,-- €, zu leisten. Der Restbetrag ist 3 Wochen vor Reisebeginn
zu zahlen. Der Reisegast erhält in der Regel 3 Wochen vor Reisebeginn
die vollständigen Reiseunterlagen. Buchungen innerhalb von 3 Wochen
vor Reisebeginn verpflichten den Reisegast zur sofortigen Zahlung des gesamten
Reisepreises gegen Aushändigung der vollständigen Reiseunterlagen.
Der Reisepreis-Sicherungsschein im Sinne des § 651 k BGB wird zusammen
mit unserer Buchungsbestätigung ausgehändigt. Ein Sicherungsschein
wir nicht ausgehändigt, wenn die Reise nicht länger als 24 Stunden
dauert, keine Übernachtung einschließt und der Reisepreis 75,--
€ pro Reisegast nicht übersteigt.
3. Unsere Leistungen
Unsere vertraglichen
Leistungen richten sich nach der verbindlichen Leistungsbeschreibung (Reiseprogramm)
sowie den Reiseunterlagen, ggf. auch nach vereinbarten Nebenabreden und/oder
Sonderwünschen.
4. Preisänderungen
a) Wir können
4 Monate nach Vertragsschluss Preiserhöhungen bis zu 5 % des Gesamtreisepreises
verlangen, wenn sich nach Vertragsschluss nachweisbar und unvorhergesehen
die Preise der Leistungsträger erhöht haben oder für die
betreffende Reise geltende Wechselkursänderungen eingetreten sind.
b) Eine Preiserhöhung
kann nur bis zum 21. Tag vor dem vereinbarten Abreisetermin verlangt werden.
Eine zulässige Preisänderung einer wesentlichen Reiseleistung
erklären wir dem Reisegast unverzüglich nach Kenntnis von dem
Preiserhöhungsgrund.
c) Bei Preiserhöhungen
nach Vertragsschluss um mehr als 5 % des Gesamtreisepreises kann der Reisegast
kostenlos zurücktreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen
anderen Reise verlangen, wenn wir eine solche Reise ohne Mehrpreis für
den Reisegast aus unserem Programm anbieten können.
d) Die Rechte nach
Ziffer 4 c) hat der Reisegast unverzüglich nach unserer Erklärung
uns gegenüber geltend zu machen.
5. Leistungsänderungen
Änderungen und
Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Umfang, die
nach Vertragsabschluss notwendig werden und von uns nicht wider Treu und
Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen
und Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten
Reise nicht beeinträchtigen. Eine zulässige Änderung einer
wesentlichen Reiseleistung erklären wir dem Reisegast unverzüglich
nach Kenntnis von dem Änderungsgrund. Im Fall der erheblichen Änderung
einer wesentlichen Reiseleistung kann der Reisegast vom Vertrag zurücktreten
oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise verlangen,
wenn wir eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisegast aus unserem
Programm anbieten können. Ziffer 4 c) gilt entsprechend.
6. Rücktritt
des Reisegastes
a) Nach dem jederzeit
möglichen Rücktritt ist der Reisegast verpflichtet, pauschal
folgende Entschädigungen (s. Ausnahme unter b)) zu zahlen: Erfolgt
der Rücktritt bis 4 Wochen vor Reisebeginn 5 % des Gesamtreisepreises,
bei Rücktritt bis 3 Wochen vor Reisebeginn 15 % des Gesamtreisepreises,
bei Rücktritt bis zu 2 Wochen vor Reisebeginn 35 % des Gesamtreisepreises,
bei Rücktritt bis 1 Woche vor Reisebeginn und danach fallen 50 % des
Gesamtreisepreises als Stornokosten an. Bestellte Eintrittskarten können
nicht zurückgenommen werden, sie müssen voll bezahlt werden.
b) Die pauschale
Entschädigungsregelung gilt nicht für Sommerreisen ins Berchtesgadener
Land. Hier wird grundsätzlich nach tatsächlich entstehenden Kosten
(Busleerplatz, Zimmervermieter) abgerechnet.
c) Maßgeblich
für den Lauf der Fristen ist Zugang der Rücktrittserklärung
bei uns. Dem Reisegast wird der schriftliche Rücktritt empfohlen.
Bereits ausgehändigte Unterlagen sind zurückzugeben.
7. Änderungen
auf Verlangen des Reisegastes
Verlangt der Reisegast
nach Vertragsschluss Änderungen oder Umbuchungen, können wir
ein Bearbeitungsentgelt (maximal 15,-- €) verlangen, soweit wir nicht
eine höhere Entschädigung nachweisen. Die Höhe richtet sich
nach dem Reisepreis unter Abzug des Wertes der von uns ersparten Aufwendungen,
berücksichtigt wird auch, was wir durch anderweitige Verwendung der
Reiseleistungen erwerben können.
8. Ersatzreisende
Der Reisegast kann
sich bis zum Reisebeginn durch einen Dritten ersetzen lassen, sofern dieser
den besonderen Reiseerfordernissen genügt und seiner Teilnahme nicht
gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen.
Der Reisegast und der Dritte haften uns gegenüber als Gesamtschuldner
für den Reisepreis und für die durch die Teilnahme des Dritten
entstehenden Mehrkosten. Wir weisen solche Mehrkosten dem Reisegast und
dem Dritten nach.
9. Reiseabbruch
Wird die Reise infolge
eines Umstandes abgebrochen, der in der Sphäre des Reisegastes liegt
(z. B. Krankheit), so sind wir verpflichtet, bei den Leistungsträgern
die Erstattung ersparter Aufwendungen zu erreichen. Dies gilt nicht, wenn
völlig unerhebliche Leistungen betroffen sind oder wenn einer Erstattung
gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.
10. Störung
durch den Reisegast
Wir können den
Reisevertrag fristlos kündigen, wenn der Reisegast trotz Abmahnung
erheblich weiter
stört, so dass seine weitere Teilnahme für uns oder die anderen
Reisegäste unzumutbar ist. Dies gilt auch, wenn der Reisegast sich
nicht an sachlich begründete Hinweise hält. Uns steht in diesem
Falle der Reisepreis weiter zu, soweit sich nicht ersparte Aufwendungen
und Vorteile aus einer anderweitigen Verwertung der Reiseleis-tung(en)
ergeben. Schadensersatzansprüche im übrigen bleiben unberührt.
11. Mindestteilnehmerzahl
Für alle von
uns angebotenen Busreisen gilt eine Mindestteilnehmerzahl von 40 zahlenden
Personen. Für Zugreisen oder andere Veranstaltungen gelten die im
jeweiligen Angebot genannten Mindestteilnehmerzahlen. Wir können erklären,
dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird und die Reise nicht
durchgeführt wird. Wir lassen dem Reisegast diese Erklärung unverzüglich
nach Kenntnis der nichterreichten Teilnehmerzahl spätestens bis 3
Wochen vor Reisebeginn zugehen. Der Reisegast kann die Teilnahme an einer
mindestens gleichwertigen anderen Reise verlangen, wenn wir eine solche
Reise ohne Mehrpreis für den Reisegast aus unserem Programm anbieten
können. Der Reisegast hat dieses Recht uns gegenüber unverzüglich
nach Zugang unserer Erklärung geltend zu machen. Macht der Reisegast
nicht von diesem Recht Gebrauch, ist der vom Reisegast gezahlte Betrag
unverzüglich zurückzuerstatten.
12. Kündigung
infolge höherer Gewalt
Erschwerung, Gefährdung
oder Beeinträchtigung erheblicher Art durch nicht vorhersehbare Umstände,
wie Krieg, innere Unruhe, Epidemien, Naturkatastrophen, Zerstörung
von Unterkünften, hoheitliche Anordnungen (Grenzschließung),
Havarien oder gleichgewichtige Fälle, berechtigen beide Teile allein
nach Maßgabe dieser Vorschriften zur Kündigung. Im Falle
der Kündigung können wir für erbrachte oder noch zu erbringende
Reiseleistungen eine nach § 471 BGB zu bemessende Entschädigung
verlangen. Wir sind im Kündigungsfall verpflichtet, die zur Durchführung
der Vertragsaufhebung erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen. Etwaige
Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den Parteien
je zur Hälfte zu tragen. Im übrigen hat der Reisegast die Mehrkosten
zu tragen.
13. Gewährleistung
und Abhilfe
a) Sind die Reiseleistungen
nicht vertragsgemäß, so kann der Reisegast Abhilfe verlangen,
sofern diese nicht einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert.
Die Abhilfe besteht in der Beseitigung des Reisemangels bzw. einer gleichwertigen
Ersatzleistung.
b) Der Reisegast
kann eine Herabsetzung des Reisepreises verlangen, wenn er den oder die
Reisemängel bei dem Reiseleiter oder, falls ein Reiseleiter nicht
erreichbar ist, bei uns direkt anzeigen, soweit nicht erhebliche Schwierigkeiten
die Mängelanzeige gegenüber uns unzumutbar machen. Unterlässt
der Reisegast schuldhaft die Mängelanzeige, so stehen ihm keine Ansprüche
auf Herabsetzung des Reisepreises zu.
c) Ist die Reise
mangelhaft und leisten wir nicht innerhalb der von dem Reisegast bestimmten
angemessenen Frist Abhilfe, kann der Reisegast auch selbst Abhilfe schaffen
und Ersatz der erforderlichen Aufwendungen verlangen. Einer Fristsetzung
bedarf es nicht, wenn wir die Abhilfe verweigern oder ein besonderes Interesse
des Reisegastes die sofortige Selbsthilfe rechtfertigt.
d) Wird die Reise
durch einen Mangel erheblich beeinträchtigt, kann der Reisegast eine
angemessene Frist zur Abhilfe setzen. Verstreicht die Frist nutzlos, kann
der Reisegast den Reisevertrag kündigen. Die Fristsetzung ist entbehrlich,
wenn die Abhilfe unmöglich ist, verweigert wird oder die sofortige
Kündigung durch ein besonderes Interesse des Reisegastes gerechtfertigt
ist. Das gilt entsprechend, wenn dem Reisegast die Reise infolge eines
Mangels aus wichtigem und uns erkennbaren Grund nicht zumutbar ist.
e) Bei berechtigter
Kündigung können wir für erbrachte oder zur Beendigung der
Reise noch zu erbringende Reiseleistungen eine Entschädigung verlangen.
Für deren Berechnung sind der Wert der erbrachten Reiseleistungen
sowie der Gesamtreisepreis und der Wert der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen
maßgeblich (vgl. § 471 BGB). Das gilt nicht, sofern die erbrachten
oder zu erbringenden Reiseleistungen für den Reisegast kein Interesse
haben. Wir haben die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, die infolge
der Vertragsaufhebung notwendig sind.
f) Der Reisegast
kann unbeschadet der Minderung oder der Kündigung Schadensersatz wegen
Nichterfüllung verlangen, es sei denn, der Mangel beruht auf einem
Umstand, den wir nicht zu vertreten haben.
14. Mitwirkungspflicht
des Reisegastes
Der Reisende ist
verpflichtet, die ihm zumutbaren Schritte zu unternehmen, um eventuelle
Schäden gering zu halten Die Ziffern 10 und 13 sind zu beachten.
15. Haftungsbeschränkungen
a) Unsere Haftung
für Schäden, die nicht Körperschäden sind, sind auf
den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Reisegastes
weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird
oder wenn wir für einen dem Reisegast entstehenden Schaden allein
wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich sind.
b) Gelten für
eine von einem Leistungsträger zu erbringende Reiseleistung internationale
Übereinkommen oder auf diesen beruhende gesetzliche Bestimmungen,
nach denen ein Anspruch auf Schadensersatz nur unter bestimmten Voraussetzungen
oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann, so können wir
uns gegenüber dem Reisegast auf diese Übereinkommen und die darauf
beruhenden gesetzlichen Bestimmun-gen berufen.
16. Ausschluss
von Ansprüchen und Verjährung
a) Ansprüche
wegen mangelhafter Reiseleistungen, nachträglicher Unmöglichkeit
und wegen Verletzung von Nebenpflichten hat der Reisegast innerhalb eines
Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise uns gegenüber
geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist können Ansprüche nur
geltend gemacht werden, wenn der Reisegast eine genannte Frist ohne eigenes
Verschulden nicht einhalten konnte.
b) Ansprüche
des Reisegastes wegen mangelhafter Reiseleistungen, nachträglicher
Unmöglichkeit und der Verletzung von Nebenpflichten verjähren
in sechs Monaten nach dem vertraglich vorgesehenen Reiseende. Macht der
Reisegast nach vertraglich vorgesehenem Reiseende Ansprüche innerhalb
eines Monats geltend, ist die Verjährung solange gehemmt, bis wir
die Ansprüche schriftlich zurückweisen.
17. Pass-, Visa-
und gesundheitspolizeiliche Formalitäten
a) Wir weisen auf
Pass-, Visumerfordernisse und gesundheitspolizeiliche Formalitäten
in dem von uns herausgegebenen Programm oder durch Unterrichtung vor der
Buchung einschließlich zwischenzeitlicher Änderungen insbesondere
vor Vertragsabschluss und vor Reisebeginn hin, die für das jeweilige
Reiseland für deutsche Staatsbürger ohne Besonderheiten, wie
Doppelstaatsbürgerschaft usw., gelten.
b) Bei pflichtgemäßer
Erfüllung der Informationspflicht durch uns hat der Reisegast die
Voraussetzungen für die Reise zu schaffen, sofern wir uns nicht ausdrücklich
zur Beschaffung der Visa oder Bescheinigungen usw. verpflichtet haben.
c) Entstehen z.
B. infolge fehlender persönlicher Voraussetzungen für die Reise
Schwierigkeiten, die auf das Verhalten des Reisegastes zurückzuführen
sind, kann der Reisegast nicht kostenfrei zurücktreten oder einzelne
Reiseleistungen folgenlos in Anspruch nehmen. Insofern gelten Ziffer 6
und Ziffer 9 entsprechend.
18. Gerichtsstand
Der Reisegast kann
uns an unserem Sitz verklagen.
Für Klagen
unsererseits gegen den Reisegast ist der Wohnsitz des Reisegastes maßgeblich,
es sei denn, dass die Klage sich gegen Vollkaufleute oder Personen richtet,
die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen
Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher
Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung
nicht bekannt ist.
In diesen Fällen ist unser Sitz maßgeblich.
19. Unwirksamkeit
von einzelnen Bestimmungen
Die Unwirksamkeit
einzelner Bestimmungen begründet grundsätzlich nicht die Unwirksamkeit
des Reisevertrages im übrigen.
IMPRESSUM:
Sankt-Jakobus-Reisen e. V., Horst-Dieter Schneider, Pestalozzidorf
18 a, 46539 Dinslaken.
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